AVGS Coaching

100% kostenlos & staatlich gefördert

Mit meinem Coaching (in Kooperation mit digi.camp) unterstütze ich dich auf deinem Weg zu Job, Weiterbildung oder Gründung – vollständig gefördert mit dem AVGS.

Was ist der AVGS?

Dein Weg zum AVGS-geförderten Coaching

1. Beratung & Antrag
Du sprichst mit deiner Vermittlungsfachkraft (Agentur für Arbeit / Jobcenter) und solltest dein Interesse an einem Coaching mit AVGS äußern. Am besten schon mit einem konkreten Anbieter (also mit mir über den Bildungträger digi.camp) und deiner Zielsetzung (z. B. Gründung, Neuorientierung, Jobwechsel).

2. Bewilligung abwarten
Sobald der AVGS schriftlich genehmigt ist, kann das Coaching starten. Ohne diesen Bescheid kann normalerweise keine Förderung erfolgen.

3. Einlösung & Coachingstart
Du löst den Gutschein über mich bei digi.camp ein und es kann losgehen. 

4. Coachingphase
Das Coaching startet und findet in individuell abgestimmten Terminen statt (Online). Inhalte, Dauer und Intensität richten sich nach deinem Ziel. 

5. Abschluss & Nachweis
Am Ende des Coachings erhält das Jobcenter / die Agentur einen Bericht über deine Fortschritte und Aktivitäten im Coaching. Dieses Vorgehen ist üblich, um die Maßnahme nachzuweisen.

Meine Coaching-Schwerpunkte (AVGS-gefördert)

In der Zusammenarbeit mit digi.camp biete ich dir meine Fachkompetenzen in diesen Bereichen:

  • Gründercoaching / Geschäftskonzeption – Geschäftsidee konkretisieren, Businessplan entwickeln, Förderungen prüfen
  • Persönlichkeitsentwicklung & Mindset – Selbstbewusstsein stärken, Zeitmanagement, Zielklarheit
  • Bewerbungscoaching & Interviewtraining – Lebenslauf optimieren, Anschreiben zielgerichtet formulieren, sich auf Gespräche vorbereiten
  • Karriere- & Neuorientierungscoaching – Stärken & Ziele herausarbeiten, Perspektiven am Arbeitsmarkt erschließen

Ablauf, Dauer & Rahmenbedingungen

  • In der Regel 2 Termine pro Woche
  • Eher kompakter Zeitraum
  • Flexibel anpassbar an deinen Alltag und deine Bedürfnisse

Kosten für mich?
Solange dein AVGS bewilligt wurde, entstehen dir keine Kosten — das Coaching ist für dich 100 % gefördert.

Wie schnell kann ich starten?
Sobald der AVGS genehmigt ist und du ihn bei digi.camp einlöst, kann das Coaching meist innerhalb weniger Tage beginnen. 

Voraussetzungen für den AVGS – Bist du berechtigt?
Um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zu erhalten, musst du arbeitslos gemeldet sein und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder III beziehen, also Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) oder Arbeitslosengeld I. Zudem solltest du eine Eingliederungsvereinbarung mit deinem zuständigen Jobcenter abgeschlossen haben. Diese Vereinbarung legt die gemeinsamen Schritte zur Integration in den Arbeitsmarkt oder zur Vorbereitung auf eine selbstständige Tätigkeit fest.
(Bitte beachte, dass die genauen Voraussetzungen je nach Bundesland, Arbeitsagentur oder Jobcenter variieren können.)

Gibt’s einen Rechtsanspruch auf den AVGS?
Nein, der AVGS ist in vielen Fällen eine Ermessensleistung — ob und in welchem Umfang er bewilligt wird, hängt von der Beurteilung durch die Vermittlungsfachkraft ab.

Häufige Fragen (FAQ)

JETZT anfragen

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Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Mit ihm können bestimmte Maßnahmen zur Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung (z. B. Einzelcoachings, Bewerbungsberatung, Gründungscoaching) zu 100 % übernommen werden – für dich als Teilnehmende:r entstehen keine Kosten (vorausgesetzt, der Gutschein wird vor Beginn der Maßnahme bewilligt).

Wichtige Fakten:
  • Der Gutschein muss vor dem Start der Coachingmaßnahme beantragt und genehmigt werden.
  • Nicht jeder Antrag wird automatisch bewilligt – die Entscheidung liegt (teilweise) im Ermessen der Vermittlungsfachkraft.
  • Der Bildungs- bzw. Maßnahmeträger digi.camp hat eine offizielle Zulassung (AZAV), damit das Coaching über AVGS abgerechnet werden kann.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Mit ihm können bestimmte Maßnahmen zur Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung 
(z. B. Einzelcoachings, Bewerbungsberatung, Gründungscoaching) zu 100 % übernommen werden – für dich als Teilnehmende:r entstehen keine Kosten (vorausgesetzt, der Gutschein wird vor Beginn der Maßnahme bewilligt).

Wichtige Fakten:
  • Der Gutschein muss vor dem Start der Coachingmaßnahme beantragt und genehmigt werden.
  • Nicht jeder Antrag wird automatisch bewilligt – die Entscheidung liegt (teilweise) im Ermessen der Vermittlungsfachkraft.
  • Der Maßnahmeträger (in deinem Fall: digi.camp) muss eine offizielle Zulassung (z. B. AZAV) besitzen, damit das Coaching über AVGS abgerechnet werden kann.